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Vermietung von Motorrad
und Roller

Mietbedingungen

 

  • Die Mietdauer beträgt 24 Stunden.
  • Kaution je nach Mietobjekt
  • Selbstbehalt Haftpflicht CHF 1‘000.00
  • Selbstbehalt Vollkasko CHF 1‘000.00


Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selbst verantwortlich!

 

Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro km sind nachträglich zu begleichen und können mit der Kaution verrechnet werden.


Rabatt

1 Woche = 1 Tag gratis
2 Wochen = 4 Tage gratis

 

Reservationen können bis 48 Std. im Voraus ohne Kostenfolge annulliert werden. Der Mieter muss einen gültigen Fahrausweis besitzen und im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen.


Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und es ist zwingend ein Schadenformular auszufüllen.

 

Das Motorrad ist in einwandfreiem Zustand und vollgetankt zurückzubringen. Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obrist Radsport AG. 

 

Beim Kauf eines Motorrades bei Obrist Radsport AG wird der bezahlte Mietbetrag exkl. Versicherung vollumfänglich angerechnet (Rückwirkend auf 3 Monate, exkl. Langzeitmiete).

 

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Mietvertrages.

 

Mietmotorräder
Mietbedigungen

AGB Obrist Rasport AG

 

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// Öffnungszeiten

 

Di – Fr

  

08.00 – 12.00 | 13.30 – 18.30

Sa

 

08.00 – 16.00

So – Mo

 

geschlossen

 

Unsere Vertretungen:

 

Links

 

 

 

 

   

// Standort

 

Obrist Radsport AG

Zürcherstrasse 31

8908 Hedingen

 

obrist@2rad.ch

044 761 00 56

 

 

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